
Als das erste
Smartphone gilt der von BellSouth und IBM entwickelte und von Mitte 1994 bis Anfang 1995 als „Personal Communicator“ vertriebene
Simon. Seither hat der Markt unzählige Weiterentwicklungen präsentiert und jährlich kommen neue und noch raffinierte Modelle auf den Markt. Die FIDE hat das Problem des
«elektronischen Dopings» -
also die Verwendung von technischen Hilfsmitteln beim Turnierschach - lange Zeit nicht beachtet. In den letzten Jahren haben sich aber die vermuteten und zum Teil auch bewiesenen Betrugsfälle summiert. Deshalb hat der Weltschachverband FIDE in seinen neuen Regeln (gültig seit 1. Juli 2014) den Spielern das
Mitführen von Mobiltelefonen generell verboten. Falls erwünscht kann ein Spieler sein Mobiltelefon
vor der Partie beim
Schiedsrichter abgeben. Die FIDE-Regel sieht zudem vor, dass der
Schiedsrichter - oder eine beauftragte Person - im Zweifel auch eine Durchsuchung des Spielers vornehmen darf.
Die Umsetzung dieser Regel ist für Grossmeister-Turniere durchführbar, bei
Open mit vielleicht mehr als Hundert Spielern und einigen Schiedsrichtern ist dies schon schwieriger. In
Mannschaftswettkämpfen, wo unsere Mitglieder zum Teil von ihrer Arbeit abends
direkt zum Schach kommen, der Schiedsrichter oder Mannschaftsleiter selber mitspielt und
deshalb nicht auf die Mobiltelefone der anderen Spieler aufpassen kann, ist
die wohl kaum durchzusetzen.
In einer Abänderung der publizierten
Fassung hat die FIDE diesem Umstand nun Rechnung getragen und
erlaubt
jetzt das Mitführen von Mobiltelefonen - sofern diese
ausgeschaltet sind
- allerdings dem Text nach nur
in mitgeführten Taschen ("bags").
Die FIDE-Regeln sehen bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift im
Normalfall aber weiterhin den Verlust der Partie vor. Der Turnierveranstalter ist aber berechtigt, auch andere mildere Strafen auszusprechen.