
Die Umsetzung dieser Regel ist für Grossmeister-Turniere durchführbar, bei Open mit vielleicht mehr als Hundert Spielern und einigen Schiedsrichtern ist dies schon schwieriger. In Mannschaftswettkämpfen, wo unsere Mitglieder zum Teil von ihrer Arbeit abends direkt zum Schach kommen, der Schiedsrichter oder Mannschaftsleiter selber mitspielt und deshalb nicht auf die Mobiltelefone der anderen Spieler aufpassen kann, ist die wohl kaum durchzusetzen.
In einer Abänderung der publizierten Fassung hat die FIDE diesem Umstand nun Rechnung getragen und erlaubt jetzt das Mitführen von Mobiltelefonen - sofern diese ausgeschaltet sind - allerdings dem Text nach nur in mitgeführten Taschen ("bags").
Die FIDE-Regeln sehen bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift im Normalfall aber weiterhin den Verlust der Partie vor. Der Turnierveranstalter ist aber berechtigt, auch andere mildere Strafen auszusprechen.
Während
eines Spiels ist es einem Spieler verboten, ein Mobiltelefon, andere
elektronische Kommunikationsmittel oder ein Gerät, das geeignet
ist, einer Person Schachzüge vorzuschlagen, in die Turnierräumlichkeiten
mitzunehmen. Das Turnierreglement kann erlauben, dass solche Geräte
in einer Tasche des Spielers aufbewahrt werden, sofern sie vollständig
ausgeschaltet sind. Ein Spieler darf eine Tasche, die ein solches Gerät
enthält, ohne Erlaubnis des Schiedsrichters nicht bei sich tragen.
Sollte es sich erweisen, dass ein Spieler ein solches Gerät in den Turnierräumlichkeiten bei sich hat, verliert er die Partie. Der Gegner gewinnt die Partie. Das Turnierreglement kann eine andere, weniger strenge Bestrafung vorsehen.
Der Schiedsrichter kann von einem Spieler verlangen, dass dieser in einem abgesonderten Bereich die Untersuchung seiner Kleidung, seiner Gepäckstücke oder anderer Gegenstände zulässt. Der Schiedsrichter oder eine von ihm beauftragte Person darf den Spieler untersuchen, wobei der Untersuchende das gleiche Geschlecht wie der zu Untersuchende haben muss. Verweigert ein Spieler die Erfüllung dieser Pflichten, hat der Schiedsrichter Massnahmen gemäss Artikel 12.9 zu ergreifen.
Den englischen
Originaltext finden Sie auf der Seite http://arbiters.fide.com/
Die deutsche
Übersetzung erfolgte in Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen,
dem Österreichischen und dem Deutschen Schachbund.
Quelle: Schweizerischer Schachbund (Markus Angst)
Der neue Artikel der FIDE-Regel 11.3.b im Wortlaut
Während eines Spiels ist es einem Spieler verboten, ein Mobiltelefon, andere elektronische Kommunikationsmittel oder ein Gerät, das geeignet ist, einer Person Schachzüge vorzuschlagen, in die Turnierräumlichkeiten mitzunehmen. Das Turnierreglement kann erlauben, dass solche Geräte in einer Tasche des Spielers aufbewahrt werden, sofern sie vollständig ausgeschaltet sind. Ein Spieler darf eine Tasche, die ein solches Gerät enthält, ohne Erlaubnis des Schiedsrichters nicht bei sich tragen.Sollte es sich erweisen, dass ein Spieler ein solches Gerät in den Turnierräumlichkeiten bei sich hat, verliert er die Partie. Der Gegner gewinnt die Partie. Das Turnierreglement kann eine andere, weniger strenge Bestrafung vorsehen. Der Schiedsrichter kann von einem Spieler verlangen, dass dieser in einem abgesonderten Bereich die Untersuchung seiner Kleidung, seiner Gepäckstücke oder anderer Gegenstände zulässt.
Der Schiedsrichter oder eine von ihm beauftragte Person darf den Spieler untersuchen, wobei der Untersuchende das gleiche Geschlecht wie der zu Untersuchende haben muss. Verweigert ein Spieler die Erfüllung dieser Pflichten, hat der Schiedsrichter Massnahmen gemäss Artikel 12.9 zu ergreifen.
Den englischen Originaltext finden Sie auf der Seite http://arbiters.fide.com/
Die deutsche Übersetzung erfolgte in Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen, dem Österreichischen und dem Deutschen Schachbund.
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